Klasse A1:
Leichtkraftrad 125 ccm, max. 11 KW.
Dreirädrige Kfz. über 45 km/h, max. 15 KW.
Alter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Klasse A2:
Krafträder max. 35 KW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur verkürzte praktische Prüfung.
Direkteinstieg: Theoretische und praktische Prüfung.
Alter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Klasse A:
Krafträder über 35 KW, dreirädrige Kfz. über 45 km/h und über 15 KW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur verkürzte praktische Prüfung.
Direkteinstieg: Theoretische und praktische Prüfung
Alter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre bei dreirädrigen Kfz.
Einschluss: AM, A1, A2
Klasse B:
PKW und LKW bis 3,5t zul. Gesamtmasse (ohne Anhänger) .Gesamtmasse PKW bis 3,5t inklusive Anhänger bis 750 kg z.G. Anhänger über 750 kg z.G. dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die z.G. der
Fahrzeugkombination 3,5t nicht übersteigt.
Alter: 18 Jahre
Einschluss: AM, L
B-begl. Fahren mit 17 (gilt nur in Deutschland):
Fahren in Begl. Erw., die mind. 30 Jahre alt sind, einen Führerschein besitzen und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Alter: 17 Jahre (mit 18 ohne Begleitung erlaubt)
Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
Einschluss: AM, L
Klasse BE:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Alter: 18 Jahre
Klasse B96:
PKW und LKW mit Anhänger zusammen bis max. 4,25 t zul. Gesamtmasse.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Alter: 18 Jahre
Klasse AM:
Zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und nicht mehr als 45 km/h.
Alter: 16 Jahre
Klasse L:
Zugmaschinen ohne Anhänger bis 40 km/h, mit Anhänger 25 km/h
Alter: 16 Jahre
Mofa:
Fahrrad mit Hilfsmotor
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Alter: 15 Jahre